Verkehrsunfall Gutachterkosten

Zur Feststellung der Schadenshöhe am verunfallten Fahrzeug ist regelmäßig ein Gutachter erforderlich.

Soweit es sich um einen allgemein anerkannten Gutachter handelt, trägt die Kosten für den Gutachter bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall vollständig die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Soweit allerdings eine Mitschuld am Verkehrsunfall festgestellt wird, sind die Kosten des Gutachters entsprechend der Quote selbst zu tragen.

Bei einem Kleinschaden kann es sein, dass die Beauftragung eines Gutachters unverhältnismäßig ist und vielmehr ein Kostenvoranschlag einzuholen ist. Dieser wäre nämlich erheblich günstiger als der Gutachter.

Ob ein derartige Kleinschaden (Bagatellschaden) vorliegt, lässt sich allerdings nicht leicht sagen.

Liegt der Schaden über 700,00 EUR ist in der Regel von keinem Bagatellschaden auszugehen.

Das Problem ist hierbei, dass der Geschädigte natürlich gar nicht weiß, wie hoch der Schadensbetrag möglicherweise liegen wird.

Bei einem leichten Kratzer am Kotflügel wird allerdings jeder Geschädigte wissen, dass der Schaden nicht so hoch sein wird.

Bei einem Anstoß gegen einen Stoßfänger kann der Geschädigte allerdings nicht erkennen, ob unter dem Stoßfänger ein weiterer Schaden entstanden ist. Hier könnte wieder die Beauftragung eines Gutachters angemessen sein.

Es ist sinnvoll vor Beauftragung in derartigen Fällen die Auskunft eines Rechtsanwalts einzuholen. Die Kosten des Rechtsanwaltes werden, soweit ein Alleinverschulden der Gegenseite vorliegt, von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.

Im Zweifel sollte man auf einen Kostenvoranschlag zurückgreifen.