Aufnahme als Beweismittel

Die Verwertung von Dash-Cam-Aufzeichnungen zur Beweisführung über Verkehrsunfälle ist im Zivilprozess grundsätzlich zulässig. (OLG Nürnberg, Beschl. v. 10.08.2017 - 13 U 851/17)

Die Verwertung als Beweismittel ist auch dann zulässig, wenn die Aufzeichnung selbst gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstösst. (BGH Urt.v.15.05.2018 - VI ZR 233/17)