Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss

Zu den Aufgaben eines Rechtsanwalts gehört es auch im Hinblick auf die Kosten des Verfahrens von Beginn an zu beraten.

Wir überprüfen hier deshalb, ob Sie ggf. die Voraussetzung haben einen Verfahrenskostenhilfeantrag beim Familiengericht zu stellen und damit die Kosten der Verfahren von der Staatskasse übernommen werden oder ob ggf. Ihr Partner über soviel Einkommen und Vermögen verfügt, dass er gesetzlich verpflichtet ist, Ihnen die Kosten für ein Unterhalts- oder Scheidungsverfahren zu zahlen.