Verkehrsunfall Verletzung Schmerzensgeld

Wenn Sie durch einen Verkehrsunfall verletzt wurden stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu.

 

Gegen den Unfallverursacher haben sie zunächst einmal Ansprüche auf Schmerzensgeld und auf den Ersatz von Aufwendungen. Dies gilt auch, wenn Sie Beifahrer / Beifahrerin waren und der Unfall durch den Fahrer des Fahrzeuges verursacht wurde, in dem Sie sich befunden haben. In diesem Fall richten Sich die Ansprüche gegen den Fahrer, bzw dessen Versicherung.

Daneben kommen auch weitere Ansprüche in Frage, wie zum Beispiel: Ansprüche wegen beschädigter Gegenstände, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden u.a.

Bei der Durchsetzung der Ansprüche helfen wir Ihnen gerne. Die hier anfallenden Kosten werden von dem Unfallverursache, bzw. dessen Versicherung getragen, wenn Sie den Unfall nicht mit verschuldet haben.

 

Um Ihre Ansprüche zu sichern, sollten Sie sich unbedingt nach dem Unfall umgehend zur Notaufnahme in ein Krankenhaus begeben. Auch sollten Sie bis zur endgültigen Ausheilung regelmäßig Ihren Hausarzt aufsuchen.

Sollte es sich bei dem Unfall möglicherweise um einen Arbeitsunfall (Wegeunfall) handeln, Ist die Erstaufnahme in einem Krankenhaus nötig, da das Krankenhaus als "Durchgangsarzt" fungiert. Dort sollten Sie dann darauf hinweisen, dass es sich einen Wegeunfall gehandelt hat.

 

Wurde eine Ihnen nahestehende Person durch einen Unfall getötet, so können Sie einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld haben. Es handelt sich hierbei um einen eigenen Schmerzensgeldnaspruch, der nichts mit den weiteren Ansprüchen (Beerdigungskosten, Unterhalt pp) zu tun hat.