Umgang

Beide Elternteile sind nach dem Gesetz grundsätzlich berechtigt und verpflichtet zum Umgang ihrer gemeinsamen Kinder. Sollte es hier zu Problemen kommen, können bei Gericht Anträge gestellt werden, die den Umgang mit den Kindern im Detail regeln. Dies sollte allerdings erst dann geschehen, wenn zuvor auch ggf. unter Einschaltung des Jugendamtes oder anderer Beratungsstellen kein einvernehmlicher Umgang realisiert werden konnte.

 

 

Rechtsprechung

Der betreuende Elternteil ist grunsätzlich verpflichtet das Kind mit Bekleidung, Wechselwäsche und anderen Gegenständen auszustatten, die das Kind während des Umgangs für den persönlichen Bedarf benötigt.

KG Beschl. v. 03.03.2017 - 13 WF 39/17)