Fahrzeughalter/in; Verkehrsordnungswidrigkeit / Bußgeld

Erhalten Sie als Fahrzeughalter/in einen Anhörungsbogen seitens der Polizei könnte es um eine Verkehrsstraftat gehen.

Erhalten Sie einen Anhörungsbogen seitens der Bußgeldbehörde, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um eine Verkehrsordnungswidrigkeit

Mit dem Anhörungsbogen will die Verkehrsordnungsbehörde in Erfahrung bringen, ob Sie der/die verantwortliche Fahrer/in waren und ob Sie den geschilderten Sachverhalt zugestehen.

Soweit Sie nicht persönlich angehalten worden sind, ist die Fahrereigenschaft stets fraglich.

Ein gefertigtes Foto könnte kaum Ähnlichkeit mit Ihnen haben.

Sie könnten auch gar nicht gefahren sein.

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, den tatsächlichen Fahrer anzugeben, es sei denn, es handelt sich um einen nahen Verwandten.

Geben Sie ohne Rechtfertigung den tatsächlichen Fahrer nicht an, kann ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Können Sie den tatsächlichen Fahrer erst drei Monate nach dem Vorfall angeben, ist die Verkehrsordnungswidrigkeit gegen diesen Fahrer in der Regel verjährt.