Kindersitz

Ein Abzug "Neu für Alt" kommt bei Kindersitzen grundsätzlich nicht in Betracht.

AG Ansbach, Urt. v. 19.10.2016 - 5 C 721/16

Beweisverwertungsverbot

Wird eine Person unter 16 Jahren bei der Unfallaufnahme von der Polizei als Unfallverursacher vernommen, so muß Sie darauf hingewiesen werden, dass sie ein Recht auf Beratung mit dem Erziehungsberechtigten hat (§ 67 JGG). Erfolgt dies nicht kann die Aussage weder im Ornugswidrigkeitenverfahren noch im anschließenden Zivilprozeß verwertet werden. Das Beweisverwertungsverbot schliesst auch die Verwertung der Zeugenaussage des Polizeibeamten aus. ( LG Köln, Urt. v. 13.01.2016 - 13 S 129/15 )

Versicherungsausschluss

Kommt es beim Überfahren einer Bodenwelle, die der Geschwindigkeitsreduzierung dient, zu einem Schaden am KFZ, ist der Schaden nicht von der Vollkaskoversicherung gedeckt.

LG Nürnberg-Fürth, Uert. v. 31.03.2016 - 8 O 7495/15