Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafrecht steht, anders als im allgemeinen Strafrecht, nicht die Strafe, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Trotzdem stellt ein Strafverfahren in der Regel sowohl für den Jugendlichen, als auch für seine Eltern oder ggf. sogar Geschwister, eine erhebliche Belastung dar.

Auch kann eine strafrechtliche Verurteilung z. B. wegen Sachbeschädigung oder Körperverletzung nicht unerhebliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen, die finanziell schwer belastend sein können.

Aus diesem Grunde ist es auf jeden Fall sinnvoll auch im Jugendstrafverfahren frühzeitig anwaltlichen Rat zu suchen.

Eine Erstberatung kostet auch hier wie in allen anderen Fällen maximal 190,00 EUR plus Mehrwertsteuer.

Wichtig ist auch hier, wie im Erwachsenenstrafrecht, dass der Jugendliche oder auch seine Eltern ohne vorherige anwaltliche Rücksprache keine Aussage machen. Dies gilt nicht nur gegenüber der Polizei, sondern ggf. auch gegenüber der Jugendgerichtshilfe. Von dieser wird der Jugendliche nämlich grundsätzlich vorgeladen.

Die Erziehungsberechtigten des Jugendlichen haben ebenfalls Rechte, nämlich grundsätzlich ein Anwesenheitsrecht, ein Anhörungsrecht und auch ein Frage- und Antragsrecht.

Erstes Ziel einer Verteidigung im Jugendstrafrecht sollte immer die Einstellung des Verfahrens sein und zwar ohne Hauptverhandlung.