Gewaltschutz

Werden Sie von Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin, von Ihren Eltern oder von Ihren Kindern oder von einem Dritten bedroht oder geschlagen, so sollten Sie sich dies nicht gefallen lassen.

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Möglichkeiten sowie Vereine und Institutionen die Sie unterstützen.

Ist es in der Vergangenheit schon öfter zu Übergriffen gekommen und rechnen Sie in der Zukunft auch mit weiteren Übergriffen, sollten Sie zunächst versuchen Beweise zu sammeln. Gab es für die vergangenen Vorfälle keine Zeugen oder andere Beweismittel, müssen Sie dafür sorgen, dass für den Wiederholungsfall Zeugen oder andere Beweismittel zur Verfügung stehen.

Dies kann z. B. dadurch geschehen, in dem Sie bei offenem Fenster laut um Hilfe rufen oder sich zu Ihrer Nachbarin oder einer anderen räumlich nahen Person flüchten.

Ist es zu körperlichen Übergriffen gekommen, sollten Sie dann auch unbedingt sofort einen Arzt aufsuchen, um die Verletzungen dokumentieren zu lassen.

Sie können dann auch die Polizei rufen und darauf hinwirken, dass der/die schlagende Ehepartner/in aus der Wohnung für einige Zeit verwiesen wird.

Anschließend sollten Sie dann unbedingt sofort einen Anwalt/ eine Anwältin aufsuchen, um die Wohnungsverweisung und weitere Schutzmaßnahmen (Unterlassung von Nachstellungen) gerichtsfest zu machen.

Wichtig: Dies muss alles innerhalb weniger Tage geschehen.