Rechtsprechung

 

Herstellergarantie

Verspricht der Verkäufer eines KFZ, dass für dieses KFZ noch eine Herstellergarantie besteht und besteht diese tatsächlich nicht, so liegt ein Sachmagel vor. Dem Verkkäufer muss allerdings gegebenfalls die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden.
BGH Urt.v. 15.06.2016 - VIII ZR 134/15

 

 

"HU neu"

Die Erklärung des Verkäufers "HU neu" beinhaltet die stillschweigende Vereinbarung, dass sich das Fahrzeug bei Übergabe in einem für die Hauptuntersuchung geeigneten verkehrssicheren Zustand befindet und die Hauptuntersuchung auch durchgeführt wurde. Ist dies nicht gegeben, hat der Käufer einen Anspruch auf Mangelbeseitigung. Ergibt sich schon bei einfacher Sichtprüfung, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, kann der Käufer auch ohne Fristsetzung sofort vom Kaufvertrag zurücktreten.

BGH Urt. v. 15.04.2015  VIII ZR 80/14

 

 

Transportkostenvorschuss

Wenn ein Käufer als Verbraucher von einem Händler ein KFZ gekauft hat und der Käufer meint, dass das KFZ einen Mangel hat, muss er das KFZ dem Verkäufer zur Nachbesserung  zur Verfügung stellen. Ist der Ort der Nachbesserung die Betriebsstätte des Verkäufers, kann der Käufer vom Verkäufer einen Vorschuss für die Transportkosten verlangen. Zahlt der Verkäufer den Vorschuss nicht, kommt dies einer Verweigerung der Nachbesserung gleich.

BGH, Urt. V. 19.07.2017 – VIII ZR 278/16