Scheidung mit Auslandsberührung

Verfügt einer der Eheleute über eine ausländische Staatsangehörigkeit, so stellen sich Fragen der Zuständigkeit des Gerichts sowie die Frage, welches Sachenrecht, als auch welches Verfahrensrecht welches Staates Anwendung findet. Dabei ist auch noch zu unterscheiden, ob es lediglich um das Recht für das Scheidungsverfahren selbst geht oder aber um Folgesachen wie Güterrecht, Unterhalt, etc. Die Anwendung ausländischen Sachenrechts kann erhebliche Auswirkungen haben, so z. B. im Güterrecht. Dies ist auch schon bei Einreichung der Scheidung zu beachten.

Wir verfügen über eine große Erfahrung bei Scheidungen mit Auslandsberührung. Bei uns sind Sie daher in guten Händen.